Pflegeberatungseinsätze nach § 37 SBG XI

Um Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, entsprechend ihrer individuellen Situation im häuslichen Bereich, Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber – bei Vorliegen eines Pflegegrades und Inanspruchnahme von Pflegegeld – Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durch Pflegefachkräfte vor. Wir bieten Ihnen neben einer hohen Fachkompetenz eine ebenso adäquate Beratungskompetenz. Bei einem Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Einsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. Bei einem  Pflegegrad 4 und 5 findet der Einsatz vierteljährlich statt. Ihre Pflegekasse erinnert Sie schriftlich daran. Diese Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenlos. Wir beraten Sie und Ihre private Pflegeperson bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne können Sie sich dabei auch über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige informieren.