Die Pflegeversicherung

Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Leistungen Ihrer Pflegeversicherung. Auch bei der Überwindung von bürokratischen Hürden bei Ämtern und Kassen bieten wir Ihnen unsere Hilfe und Erfahrung an. Wir bieten Ihnen auch gerne unsere Begleitung und Unterstützung bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes Bayern (MD) vor Ort an.

Wir möchten Ihnen einen kleinen Überblick über mögliche Leistungen Ihrer Pflegeversicherung geben. Diese Übersicht gibt nur einen Teil des Leistungskataloges wieder und soll Ihnen lediglich einen Überblick über Leistungen, die mit unserem Pflegedienst kompatibel sind, verschaffen.

 

Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Pflege:

 

1. Häusliche private Pflege (Geldleistung): Monatliches Pflegegeld (in Euro)

 

  • Pflegegrad 1:          keine Geldleistung
  • Pflegegrad 2:          316.,-.
  • Pflegegrad 3:          545.-.
  • Pflegegrad 4:          728.-.
  • Pflegegrad 5:          901.-.
 

Dies ist ein Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, also nicht professionelle Pflegekräfte, z.B. Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Pflegebedürftige können das oben genannte Pflegegeld beantragen und damit die Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) durch eine oder auch mehrere Pflegeperson selbst sicher stellen.

 

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, „Verhinderungspflege“

 

Bei Krankheit, Erholungsurlaub oder in Krisensituationen der Pflegeperson, werden die Kosten der Ersatzpflegekraft für längstens sechs Wochen im Jahr von Ihrer Pflegekasse übernommen (bis zu 2.418,- Euro).

Wird die Pflege durch eine Pflegeperson übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt ist, zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkel oder verschwägert sind, zum Beispiel Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, übernimmt die Pflegekasse den Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen, zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall. Der Betrag des Pflegegeldes und die zusätzlichen Aufwendungen können in Höhe von insgesamt bis zu 2.418,- Euro erstattet werden.

 

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat.

 

2. Häusliche Pflege durch Pflegedienste (Sachleistung): Monatliches Pflegegeld (in Euro) 

  • Pflegegrad 1:          keine Geldleistung
  • Pflegegrad 2:            724.-.
  • Pflegegrad 3:          1.363.-.
  • Pflegegrad 4:          1.693.-.
  • Pflegegrad 5:          2.095,-.

 

Unter „Pflegesachleistung“ sind die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch professionelle Pflegekräfte zu verstehen. Im Unterschied zur Kostenerstattung, bei der dem Versicherten die Kosten für die von ihm selbst bezahlte Pflege erstattet werden (Pflegegeld), erhält der Versicherte Pflege durch eine Pflegeeinrichtung, die diese Leistung aufgrund eines Versorgungsvertrags mit der Pflegekasse in deren Auftrag erbringt. Unser Pflegedienst hat einen Versorgungsvertrag mit allen Pflegekassen abgeschlossen.

 

3. Kombinationsleistung

Geldleistung (1) und Sachleistung (2) können beliebig miteinander kombiniert werden. Sie  können die Pflegesachleistung jeden Monat und je nach Bedarf in wechselndem Umfang in Anspruch zu nehmen. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Person – beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter  tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.

 

4. Entlastungsleistungen

Hat der Medizinische Dienst Bayern (MD Bayern) mindestens den Pflegegrad 2 festgestellt und wurde dieser von Ihrer Pflegekasse genehmigt, stehen Ihnen neben der Sach- oder Geld- oder Kombinationsleistung  auch monatliche Entlastungsleistungen zur Verfügung. Es können Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat erstattet werden. Nicht in Anspruch genommene Gelder können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Gerne können Sie diese genehmigten Entlastungsleistungen auch für die Teilnahme an unserer Betreuungsgruppe oder für unsere Einzelbetreuung einsetzen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten und informieren Sie gerne.